Das Bundesbuch (Ex 20,24-23,12) |
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Die Kapitel des Bundesbuches
Kap [Ex 20], [Ex 21], [Ex 22], [Ex 23]
Der Begriff "Bundesbuch"
Das Bundesbuch ist keine Einheit, die im Alten Testement explizit aufscheint, vielmehr ein Abschnitt des Buches Exodus, der sich als einer der ältesten Gesetzesteile ganz klar vom umgebenden Bereich (z.B. dem Dekalog vorher in Ex 20) abhebt. Die Bezeichnung Bundesbuch und die aus dem Buch Exodus herausgearbeitete Einheit in diesen vier Kapiteln ist also Frucht der Exegese und ein unbestrittenes und allseits anerkannten Ergebnis der exegetischen Forschung. Das Profil des Bundesbuches zeigt sich gerade dann, wenn man es mit dem Deuteronomium und anderen Rechtstexten vergleicht und die signifikanten Unterschiede erkennt, die eine historische Entwicklung der Rechtsmaterien spiegeln. Zur Struktur vgl. dieses Schaubild nach dem Gliederungsvorschlag von Eckart Otto.
kultischer Vorspann | Altargesetze | Ex 20,24-26* | |||||||||||||||||||||
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Rahmen | soziales Privilegrecht | Ex 21,2-11 | |||||||||||||||||||||
Rechtsordnung |
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Gerichtsordnung |
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Rahmen | soziales Privilegrecht | Ex 23,10-12 |
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Franz Böhmisch